GRUNDBUCH ONLINE BEANTRAGEN HERRENBERG

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Bezahlen Sie, auf Wunsch, einfach erst wenn Sie Ihren Grundbuchauszug erhalten haben.

Ihre Daten sind bei uns sicher

Durch interne Sicherungsmaßnahmen, sowie SSL-Verschlüsselung sind Ihre Daten bei uns sicher.
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Bei einem Kauf bei uns erhalten Sie einen persönlichen Zugang in unser Kundeportal und erhalten einen top Service durch unsere Supportmitarbeiter, welche speziell für das Grundbuchamt Herrenberg zuständig sind. Immer auf dem neusten Stand Ihrer Beantragung.
Dabei freuen wir uns auf Ihr Feedback - denn wir wollen stetig besser werden.

Warum du bei grundbuchabruf-online Herrenberg deinen Grundbuchauszug beantragen solltest

Schnelle Bearbeitung

Durch unser durchdachtes System und die Vernetzung mit dem Grundbuchamt Herrenberg, ist Ihr Grundbuchauszug schneller bei Ihnen als Sie denken.

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zu den Kundenerfahrungen

Die häufigsten Fragen zum Thema Grundbuchamt Herrenberg


Was ist ein Grundbuchauszug?

Im Grundbuch werden relevante Informationen zu einem Grundstück in Herrenberg gesammelt. Durch die Grundbuchämter ist die Einsicht in diese Informationen möglich. Die dabei werden bestimmte Informationen zur Herausgabe, unter bestimmten Bedingungen, angeboten. Diese nennt man Grundbuchauszug oder Grundbuchabschrift. Ein Grundbuchauszug hat fünf Teilbereiche. Hier werden auch "sensible" Grundstücksdaten aufgeführt - in den letzten 3 Blättern. Um als Käufer das Eigentum zu bestätigen, genügt zumeist das erste Grundbuchblatt, weitere Informationen werden hierfür nicht benötigt.

Wann und warum wird der Grundbuchauszug benötigt?

Um die etwa die Eigentümerschaft während eines Immobilienverkaufs belegen zu können, wird der Grundbuchauszug benötigt. Die Inhalte des Grundbuchauszuges sind auch für Kaufinteressenten interessant, etwa um Grundstückbelastungen sichten zu können.
Auch die Bank verlangt zumeist eine Grundbuchabschrift für eine Beleihungsprüfung - damit ein Kredit gewährt werden kann. Noch eine mögliche Situation für die Notwendigkeit eines Grundbuchauszuges ist der rechtmäßige und richtige Immobilienkaufabschluss - denn man muss dem Käufer und Notar belegen können, dass man der tatsächliche Eigentümer der zum Verkauf stehenden Immobilie ist.

Wer ist berechtigt ein Grundbuchauszug anzufordern?

Jeder mit brechtigten Interesse ist befugt einen Grundbuchauszug anzufordern. Die Entscheidung über das berechtigte Interesse obliegt hier dem zuständigen, beamten Sachbearbeiter. Dieses Vorgehen soll verhindern, dass Grundbucheinsichten aus allgemeinen Interesse heraus herausgegeben werden.

Berechtigtes Interesse hat der Eigentümer und der Miteigentümer des Grundstücks, Personen welche im jeweiligen Grundbuch stehen und Besitzer einer gültigen Vollmacht des Eigentümers - diese Personen können uneingeschränkt eine Grundbuchauszug anfordern und sind nicht von der Entscheidungsgewalt des Sachbearbeiters abhängig.

Wie lange dauert es bis ich meinen Grundbuchauszug erhalte?

Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten.
In der Regel gehen wir von einer Lieferzeit von 3-5 Werktagen ab Antragstellung aus. Die Zeiten können jedoch vom jeweiligen Amt variieren.

Auch spielt es eine Rolle, ob Sie Ihr Dokument als Download oder per Post erhalten wollen. Ersteres kann natürlich sofort zur Verfügung gestellt werden und Sie sparen sich den Zeitaufwand für den Postweg. Grundsätzlich stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sollte es zu Verzögerungen oder anderen Problemen kommen, dann kümmern wir uns selbstverständlich für Sie darum.

Wie viel kostet der Grundbuchauszug?

Die Beantragung des Grundbuchauszuges oder der Flurkarte kostet bei uns jeweils 24,90 €. Für diese Servicegebühr übernehmen wir jegliche Kommunikation mit dem jeweiligen Amt, beantworten Ihre spezifischen Fragen zum Grundbuchauszug und bieten Ihnen durch unser System die Möglichkeit an, dass Sie ihren Antrag komplett ohne Post- oder Amtsweg erledigen können.


Englische Version der Seite?

Wir bieten unseren Service selbstverständlich auch in Englisch an - damit jeder die Möglichkeit hat einen Grundbuchauszug zu beantragen und zu verstehen Klick hier für die englische Version.

Unter Kataster wird im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug verstanden. Im engeren Sinne steht das (süddeutsch auch: der) Kataster, genauer das Liegenschaftskataster, für das landesweit flächendeckende Register sämtlicher Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) und deren Beschreibung. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Größe sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Als Liegenschaften werden in Deutschland in den Landesgesetzen die Flurstücke und Gebäude definiert.

Hauptbestandteile des Katasters sind

Das Katasterbuchwerk enthält unter anderem die Bezeichnung des Flurstücks nach Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, die Lage (Adresse), die tatsächliche Nutzungsart und die Größe des Flurstücks. Ferner werden nachrichtlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, sowie die Grundbuch­blattnummer nachgewiesen. Das Katasterkartenwerk besteht hauptsächlich aus der Flurkarte und bei Vorhandensein agrarisch nutzbarer Flächen der Schätzungskarte der amtlichen Bodenschätzung. Hier sind mindestens die räumliche Lage, Form und Abgrenzung der Flurstücke, die Flurstücksnummern, die Gebäude, die Nutzungsarten, die Flur- oder Gemarkungsgrenzen und Straßennamen dargestellt. Oft sind weitere Informationen, beispielsweise Topographie, Gewannen­namen und Vermessungspunkte dargestellt. Das Katasterzahlenwerk umfasst die Vermessungsrisse, die Koordinaten und Koordinatenberechnungen aller im Kataster nachgewiesenen Vermessungs-, Grenz-, Gebäude- und topographischen Punkte sowie den Nachweis der Flächenermittlung. Aufgrund der chronologischen Fortschreibung des immerwährend aufzubewahrenden Katasters können bei Bedarf Grenz- und Vermessungspunkte örtlich aufgesucht und fehlende Vermarkungen oder Sicherungen wiederhergestellt werden. Die Verbindung zweier Grenzpunkte bildet eine Flurstücksgrenze. Sonstige beschreibende Informationen sind beispielsweise die Anerkennungen der Grundstücksgrenzen durch die Eigentümer (Grenzverhandlung, Grenzniederschrift) nach vorangegangener Fortführung (Teilung oder Grenzwiederherstellung).
Das Buch- und Kartenwerk des Liegenschaftskatasters wird als integraler Bestandteil eines Land- oder Geoinformationssystems (GIS) angesehen. Es stellt amtliche Geobasisdaten bereit.

Heute: 25.04.2025
**** Grundbuch von Herrenberg beantragen
Herrenberg ist eine Stadt in der Mitte Baden-Württembergs, etwa 30 km südwestlich von Stuttgart und 20 km westlich von Tübingen. Sie ist die nach Einwohnerzahl viertgrößte, flächenmäßig größte Stadt des Landkreises Böblingen und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Seit dem 1. Januar 1974 ist Herrenberg eine Große Kreisstadt. Mit den Gemeinden Deckenpfronn und Nufringen ist die Stadt Herrenberg eine Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft eingegangen.

Postleitzahl (PLZ): 71083

Ort: Herrenberg

Bundesland: Baden-Württemberg

Regierungsbezirk: Stuttgart

Landkreis: Böblingen

Höhe über Normal Null: 460m

Fläche: 65,70

Einwohner: 31 499

Bevölkerungsdichte: 479

Telefonvorwahlen: 07032

KFZ-Kennzeichen: BB, LEO

Ortsteile: Kernstadt, Affstätt, Gültstein, Haslach, Kayh, Kuppingen, Mönchberg, Oberjesingen

Gemeindeschlüssel 08 1 15 021

Stadtgliederung: Kernstadt und / Stadtteile

Adresse der Stadtverwaltung: Marktplatz 5 71083 Herrenberg

Internetseite: www.herrenberg.de

Bürgermeister: Thomas Sprißler (Freie Wähler)

Herrenberg liegt am Fuß des Schlossbergs, einem Ausläufer des Schönbuchs in das Korngäu bzw. Obere Gäu. Im westlichen Stadtgebiet entspringt die Ammer, ein kleiner linker Nebenfluss des Neckars. Das gesamte Kernstadtgebiet Herrenbergs liegt in einer Senke zwischen dem Schönbuch im Osten, den Schwarzwaldausläufern im Westen und jeweils höher gelegenen Teilen des oberen Gäus im Norden und Süden. Wie eine große Wanne ist das Stadtgebiet Herrenbergs daher auf den Abfluss allen Niederschlags über den Aischbach und weiter über die Ammer angewiesen, die Gültstein und Altingen noch in einem breiten Tal, dann bei Reusten aber eine grabenartig enge Struktur durchfließt, die dem Herrenberger Becken auch einen südöstlichen, fast vollständigen hydrologischen Abschluss gibt.

Herrenberg liegt am Fuß des Schlossbergs, einem Ausläufer des Schönbuchs in das Korngäu bzw. Obere Gäu. Im westlichen Stadtgebiet entspringt die Ammer, ein kleiner linker Nebenfluss des Neckars. Das gesamte Kernstadtgebiet Herrenbergs liegt in einer Senke zwischen dem Schönbuch im Osten, den Schwarzwaldausläufern im Westen und jeweils höher gelegenen Teilen des oberen Gäus im Norden und Süden. Wie eine große Wanne ist das Stadtgebiet Herrenbergs daher auf den Abfluss allen Niederschlags über den Aischbach und weiter über die Ammer angewiesen, die Gültstein und Altingen noch in einem breiten Tal, dann bei Reusten aber eine grabenartig enge Struktur durchfließt, die dem Herrenberger Becken auch einen südöstlichen, fast vollständigen hydrologischen Abschluss gibt.

Herrenberg entstand aus den Weilern Mühlhausen und Raistingen, die mit der Stadtgründung im 13. Jahrhundert in der Stadt Herrenberg aufgingen. Markgraf Heinrich von Ronsberg schenkte 1182 große Güter um Altingen und Herrenberg dem Kloster Ottobeuren. Pfalzgraf Rudolf von Tübingen urkundete 1228 auf castrum nostrum herrenberc. Um 1245 wurde Herrenberg unter Rudolf III. von Tübingen Herrschaftssitz der Pfalzgrafen von Tübingen, die auch Scheerer genannt wurden. Das älteste bekannte Siegel der Bürger Herrenbergs stammt aus dem Jahr 1278. Um 1276 wurde mit dem Bau der Stiftskirche begonnen. 1314 wurde der heutige Ortsteil Oberjesingen erstmals urkundlich erwähnt. Die Pfalzgrafen Rudolf IV. und Konrad I. teilten die Grafschaft Herrenberg im Jahr 1334 in zwei Teile, wobei die Stadt zunächst noch in gemeinsamem Besitz blieb, bevor 1347 die untere Stadt und hintere Burg an Rudolf, die obere Stadt und vordere Burg an Konrad gingen.

Herrenberg Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigtem).

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