Bei uns können Sie mit PayPal oder auf Rechnung Ihren Grundbuchauszug aus dem Grundbuchamt Grinau bezahlen.
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Jederzeit und ohne Kompromisse.
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Bei einem Kauf bei uns erhalten Sie einen persönlichen Zugang in unser Kundeportal und erhalten einen top Service durch unsere Supportmitarbeiter, welche speziell für das Grundbuchamt Grinau zuständig sind. Immer auf dem neusten Stand Ihrer Beantragung.
Dabei freuen wir uns auf Ihr Feedback - denn wir wollen stetig besser werden.
Schnelle Bearbeitung
Durch unser durchdachtes System und die Vernetzung mit dem Grundbuchamt Grinau, ist Ihr Grundbuchauszug schneller bei Ihnen als Sie denken.
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Kundenservice
Für Fragen zum Auftrag, aber auch für allgmeine Fragen stehen wir gern zu Verfügung. Wir antworten werktags innerhalb von 24 Stunden.
Im Grundbuch werden relevante Informationen zu einem Grundstück in Grinau gesammelt. Durch die Grundbuchämter ist die Einsicht in diese Informationen möglich. Die dabei werden bestimmte Informationen zur Herausgabe, unter bestimmten Bedingungen, angeboten. Diese nennt man Grundbuchauszug oder Grundbuchabschrift. Ein Grundbuchauszug hat fünf Teilbereiche. Hier werden auch "sensible" Grundstücksdaten aufgeführt - in den letzten 3 Blättern. Um als Käufer das Eigentum zu bestätigen, genügt zumeist das erste Grundbuchblatt, weitere Informationen werden hierfür nicht benötigt.
Um die etwa die Eigentümerschaft während eines Immobilienverkaufs belegen zu können, wird der Grundbuchauszug benötigt. Die Inhalte des Grundbuchauszuges sind auch für Kaufinteressenten interessant, etwa um Grundstückbelastungen sichten zu können.
Auch die Bank verlangt zumeist eine Grundbuchabschrift für eine Beleihungsprüfung - damit ein Kredit gewährt werden kann.
Noch eine mögliche Situation für die Notwendigkeit eines Grundbuchauszuges ist der rechtmäßige und richtige Immobilienkaufabschluss - denn man muss dem Käufer und Notar belegen können, dass man der tatsächliche Eigentümer der zum Verkauf stehenden Immobilie ist.
Jeder mit brechtigten Interesse ist befugt einen Grundbuchauszug anzufordern. Die Entscheidung über das berechtigte Interesse obliegt hier dem zuständigen, beamten Sachbearbeiter. Dieses Vorgehen soll verhindern, dass Grundbucheinsichten aus allgemeinen Interesse heraus herausgegeben werden.
Berechtigtes Interesse hat der Eigentümer und der Miteigentümer des Grundstücks, Personen welche im jeweiligen Grundbuch stehen und Besitzer einer gültigen Vollmacht des Eigentümers - diese Personen können uneingeschränkt eine Grundbuchauszug anfordern und sind nicht von der Entscheidungsgewalt des Sachbearbeiters abhängig.
Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten.
In der Regel gehen wir von einer Lieferzeit von 3-5 Werktagen ab Antragstellung aus. Die Zeiten können jedoch vom jeweiligen Amt variieren.
Auch spielt es eine Rolle, ob Sie Ihr Dokument als Download oder per Post erhalten wollen. Ersteres kann natürlich sofort zur Verfügung gestellt werden und Sie sparen sich den Zeitaufwand für den Postweg. Grundsätzlich stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sollte es zu Verzögerungen oder anderen Problemen kommen, dann kümmern wir uns selbstverständlich für Sie darum.
Die Beantragung des Grundbuchauszuges oder der Flurkarte kostet bei uns jeweils 24,90 €. Für diese Servicegebühr übernehmen wir jegliche Kommunikation mit dem jeweiligen Amt, beantworten Ihre spezifischen Fragen zum Grundbuchauszug und bieten Ihnen durch unser System die Möglichkeit an, dass Sie ihren Antrag komplett ohne Post- oder Amtsweg erledigen können.
Wir bieten unseren Service selbstverständlich auch in Englisch an - damit jeder die Möglichkeit hat einen Grundbuchauszug zu beantragen und zu verstehen Klick hier für die englische Version.
Unter Kataster wird im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug verstanden. Im engeren Sinne steht das (süddeutsch auch: der) Kataster, genauer das Liegenschaftskataster, für das landesweit flächendeckende Register sämtlicher Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) und deren Beschreibung. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Größe sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Als Liegenschaften werden in Deutschland in den Landesgesetzen die Flurstücke und Gebäude definiert.
Hauptbestandteile des Katasters sind
Das Katasterbuchwerk enthält unter anderem die Bezeichnung des Flurstücks nach Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, die Lage (Adresse), die tatsächliche Nutzungsart und die Größe des Flurstücks. Ferner werden nachrichtlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, sowie die Grundbuchblattnummer nachgewiesen. Das Katasterkartenwerk besteht hauptsächlich aus der Flurkarte und bei Vorhandensein agrarisch nutzbarer Flächen der Schätzungskarte der amtlichen Bodenschätzung. Hier sind mindestens die räumliche Lage, Form und Abgrenzung der Flurstücke, die Flurstücksnummern, die Gebäude, die Nutzungsarten, die Flur- oder Gemarkungsgrenzen und Straßennamen dargestellt. Oft sind weitere Informationen, beispielsweise Topographie, Gewannennamen und Vermessungspunkte dargestellt. Das Katasterzahlenwerk umfasst die Vermessungsrisse, die Koordinaten und Koordinatenberechnungen aller im Kataster nachgewiesenen Vermessungs-, Grenz-, Gebäude- und topographischen Punkte sowie den Nachweis der Flächenermittlung. Aufgrund der chronologischen Fortschreibung des immerwährend aufzubewahrenden Katasters können bei Bedarf Grenz- und Vermessungspunkte örtlich aufgesucht und fehlende Vermarkungen oder Sicherungen wiederhergestellt werden. Die Verbindung zweier Grenzpunkte bildet eine Flurstücksgrenze. Sonstige beschreibende Informationen sind beispielsweise die Anerkennungen der Grundstücksgrenzen durch die Eigentümer (Grenzverhandlung, Grenzniederschrift) nach vorangegangener Fortführung (Teilung oder Grenzwiederherstellung).
Das Buch- und Kartenwerk des Liegenschaftskatasters wird als integraler Bestandteil eines Land- oder Geoinformationssystems (GIS) angesehen. Es stellt amtliche Geobasisdaten bereit.
Heute:
14.03.2025
Breitengrad: 53/46/42/N
Längengrad: 10/32/53/E
Bundesland: Schleswig-Holstein
Höhe: 22
PLZ: 23847
Vorwahl: 04501
Gemeindeschlüssel: 01053038
Website: [https://www.grinau.de/ www.grinau.de]
Bürgermeister: Svenja Schädlich
Partei: AFWG
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